SARS-CoV-2 Antigen Schnelltest zur Eigenanwendung – Kurzanleitung
26. Mai 2021
Sommer, Sonne, Sonnenschein 😊
4. Juni 2021
SARS-CoV-2 Antigen Schnelltest zur Eigenanwendung – Kurzanleitung
26. Mai 2021
Sommer, Sonne, Sonnenschein 😊
4. Juni 2021

Aufgrund der Entwicklungen beim Infektionsgeschehen, und in Anbetracht des Impffortschrittes gilt für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ab dem 07.06.2021 landesweit der Regelbetrieb.
Im Regelbetrieb sind die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig, d.h. alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden, die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Es gelten weiterhin
die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung.

Das freiwillige Testangebot für Kinder und Beschäftigte sowie Kindertagespflegepersonen wird fortgesetzt. Zur Eindämmung eines regionalen oder lokalen Infektionsgeschehens können Kommunen im Rahmen einer Allgemeinverfügung in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Auch das landesweite Infektionsgeschehen und dessen Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung werden beobachtet. Wenn es erforderlich ist, wird es eine landesweite Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb geben.

Die Regelungen der Bundesnotbremse gelten weiter, d.h. über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gilt ab dem übernächsten Tag die bedarfsorientierte Notbetreuung entsprechend der Offiziellen Information vom 22. April 2021.

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

PDF-Downloads:

Offizielle Information Betrieb ab 7. Juni 2021
Ministerschreiben Eltern Betrieb ab 07. Juni 2021
Ministerschreiben Beschäftigte Betrieb ab 07. Juni 2021