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Einführung von sogenannten „Lolli“-Tests zur Eigenanwendung

Seit April finden wochenweise Auslieferungen von Antigen-Schnelltests für die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen und Kinder statt.
Hierüber haben wir regelmäßig informiert. Parallel haben wir geprüft, ob neben den Antigentests zur Eigenanwendung (Selbsttests), die einen Abstrich des vorderen Nasenbereichs erfordern, auch kindgerechtere Selbsttests erhältlich sind. Als besonders kindgerecht gelten die sogenannten „Lolli“-Tests, die mittels eines Tupfers und einer Speichelprobe durchgeführt werden. Einige
Produkte sind inzwischen als Selbsttests zugelassen worden. Wir haben uns deshalb entschieden, die bisherigen Selbsttests durch solche Tests zur Eigenanwendung zu ersetzen.

Wir werden in dieser Woche mit der Auslieferung der Tests beginnen. Es handelt sich um Tests der Firma „Shenzhen Watmind Medical“ mit der Bezeichnung „SARS-CoV 2 Antigen Schnelltest zur Eigenanwendung (kolloidales Gold)“.

Hinweise zur Anwendung
Die Probenentnahme erfolgt über eine Speichelprobe, bei der der sterile Einmaltupfer für mindestens 10 Sekunden unter der Zunge mindestens 5 Mal gedreht und vollständig mit Speichel getränkt wird. Beachten Sie hierbei bitte, dass 30 Minuten vor der Entnahme der Probe nichts gegessen und nichts getrunken werden sollte. Genaue Hinweise zur Anwendung entnehmen Sie bitte der als Anlage beigefügten Gebrauchsanweisung.
Der Hersteller der Tests hat bereits Übersetzungen in verschiedenen anderen Sprachen auf seiner Homepage veröffentlicht und weitere Sprachen werden voraussichtlich im Laufe der Woche folgen. Die Übersetzungen können unter diesem Link
https://www.medical-schreiner.de/logistik.php abgerufen werden.
Das MKFFI wird in Kürze ein Video auf seiner Webseite einstellen, das Kindern und Eltern die Anwendung des Tests zeigt und erklärt. Dieses Video bietet eine erste kinderbezogene Orientierung für den Gebrauch des Tests. Das Video wird zudem auf den social media-Kanälen des Ministeriums, Facebook und Instagram, verbreitet.

Wie bei den bisherigen Selbsttests gilt auch bei diesem, dass der Test bei der Anwendung bei Kindern nur durch die Eltern durchgeführt werden kann. Mit der Einführung dieser Tests gelten weiterhin die in der Offiziellen Information vom 08. April 2021 veröffentlichten Rahmenbedingungen. Die Anwendung der Selbsttests erfolgt weiterhin auf freiwilliger Basis. Kinder werden zu Hause von den Eltern getestet.

Die Vorlage eines Testergebnisses ist für die Aufnahme der Beschäftigung bzw. für die Wahrnehmung des Betreuungsangebotes keine Voraussetzung.
Bitte nutzen Sie die Möglichkeiten der Testungen als Beitrag zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens und zur Aufrechterhaltung des Betriebs Ihrer Kindertageseinrichtung und Ihrer Kindertagespflegestelle.

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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